Goldraub im Institut Rechtsmedizin München?
„Wer hat Mamas Goldzahn geklaut?“ fragt BILD.de
Wir berichten hier über die weitere Aufklärung in der Raubsache von Zahngold aus dem Kieferknochen der verstorbenen 92-jährigen Doria C, als sie (2020) während der staatlich angeordneten Corona-Plandemie staatlichen körperlichen Zwangsmaßnahmen ausgesetzt war im Institut Rechtsmedizin – München (Institutsdirektor Prof Dr Matthias Helmut Graw). Wie tausende anderer Senioren durfte Doria nicht ins Krankenhaus, und mußte – gegen ihren Willen – sterben, auf Veranlassung der Staatsregierung. BILD berichtete darüber. Die Hausärztin Dr Ursula Maria FREMMER, Wilzhofen, hatte die Todesbescheinigung der Doria gefälscht, nachdem sie sich über Doria`s Vermögenswerte erkundigt hatte, insbesondere Gold und Herzschrittmacher, die sie „sicherstellen“ wollte. Mit dieser führsorglichen Goldgier und Fälschung von Urkunden begann Doria`s Leidensweg durch die staatlichen Instanzen, da mit dieser Urkundenfälschung die Staatsanwaltschaft auf den Plan des Geschehens kam. Jetzt konnte der – staatsanwaltschaftlich überwachte – Goldraub beginnen.
Glänzendes Gold war schon immer das Objekt der Begierde. Gold ist von großem wirtschaftlichen Interesse, insbesondere für Schmuck und in der Zahnheilkunde. Verständlich, daß niemand das glänzende Gold einfach wegschmeißt, auch wenn es sich um Zahngold handelt, das mit dem Kieferknochen des Eigentümers fest verankert ist. Wie verhält sich jedoch die Rechtslage bei Zahngold von Personen, die verstorben sind, und sich im Gewahrsam der Staatsanwaltschaft und Polizei befinden? Dürfen deren Mitarbeiter das Gold einfach aus dem Kieferknochen der Verstorbenen herausbrechen und beiseiteschaffen, um ihre nächste Party zu finanzieren?
Die Eigentumsverhältnisse über Zahngold sind eigentlich in der BRD klar geregelt. Der Bundesgerichtshof hat in einem richtungsweisenden Beschluß festgesetzt, daß Zahngold, das mit dem Kieferknochen von Personen fest verbunden ist, dem Gold-Zahn-Träger gehört (AZ 5 StR 71/15 vom 30.06.2015, LG Hamburg). Das gleiche gilt auch für Herzschrittmacher.
Was ist nun aber mit dem Goldzahn der 92-jährigen Doria passiert, als sie von der Sicherheitspolizei München im Juni 2020 verhaftet und beiseite geschafft wurde? Die BILD-Zeitung fragte schon vorab im Juni 2022 nach dem Verbleib ihres Zahngoldes. Hatte jemand Dorias Goldzahn geklaut, der in ihrem Kieferknochen fehlte?
https://www.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/vorwuerfe-gegen-muenchner-rechtsmedizin-wer-hat-mamas-goldzahn-geklaut-81087632.bild.html
Schließt man rechts-theoretische Erklärungen aus, die sich der mythologischen Magie bemühen, könnte sich eine Person der 92-jährigen Doria systematisch-planvoll genähert haben, als diese im Institut Rechtsmedizin München (Institutsvorstand Professor Dr med Matthias Helmut Graw) in der Zeit vom 18. Juni 2020, 19:00 Uhr bis 19. Juni 2020, 11:00 Uhr im Zwangsgewahrsam war.
Anschließend könnte diese oder eine weitere Person den Mund der Doria geöffnet und mit einem metallenen Greifwerkzeug die Goldkrone aus ihrem Kieferknochen herausgebrochen und beiseite geschafft haben. Nach vollendeter Tat könnten diese Täter den Mund der verstorbenen Doria wieder verschlossen und den Tatort mit ihrer Beute verlassen haben. Wenn Doria noch sprechen könnte, würde sie uns die Details mitteilen. Alle anderen Erklärungen über den „Goldverlust“ dürften eher aus dem Bereich der Wünschel-Ruten-Magie entstammen.
Im Zeitraum während ihres Gewahrsam im Institut Rechtsmedizin hat Herr Professor Dr Matthias Helmut Graw auch eine „Virtopsie“ von Dorias gesamten Körper anfertigen lassen, einschließlich Gebiß. Die Virtopsie ist ein Röntgenbild des gesamten Körper, das auch den Goldzahn erfaßt hat, wenn er zu diesem Zeitraum noch im Kieferknochen saß. Die Herausgabe dieser Beweis-Bilder verweigern die Verantwortlichen bis jetzt hartnäckig, so als ob es etwas zu verbergen gäbe. Rechtlich gesehen handelt es sich um Patientendaten, auf die Doria einen Rechtsanspruch auf Herausgabe hat.
Pikanter weise gibt es – neben der computer gesteuerten Virtopsie – Zeugen aus den Strafermittlungsorganen und dem Institut Rechtsmedizin München über das Vorhandensein des Goldzahnes im Kieferknochen der Doria während ihres Zwangsaufenthaltes in staatsanwaltschaftlichem Gewahrsam Landgericht 1 München. Die Zeugen und Kriminalhauptkommissare MACK & VILSMEIR des Dezernat 11K / München haben am 18. Juni 2020 um 19:00 Uhr den Sitz des fraglichen Goldzahn im Kieferknochen der Doria schriftlich dokumentiert (Aktenzeichen 122 Js 188294/9-22 iVm BY87200000569-22).
Gemäß polizeilicher Dokumentation befand sich der Goldzahn im Oberkieferknochen der Doria. Der Goldzahn hatte möglicherweise die Kennzeichnung 2/4., nach Angaben des Zahnarztes und des Polizeidienstes München. Die von der Kriminalpolizei hinzugezogene Zeugin und Hausärztin Frau Ursula Maria Fremmer, geb 11.11.1962, wohnhaft Gartenstrasse 1a, Wilzhofen, Bayern, hatte ebenfalls nach Auskunft von Dorias Angehörigen ganz Kenntnis von dem Goldzahn, da der Zahnstatus immer von hinzugezogenen Ärzten aufgenommen werde. Dorias Zahnarzt bestätigte den Sitz des Goldzahnes in ihrem Kieferknochen, da er an genau diesem Goldzahn eine Gold-Porzellan-Prothese verankert hatte, damit Doria ein regelrechtes Gebiß habe. Doria hatte das Gold aus ihrem eigenen Vermögen bezahlt, und keinen Zuschuß von den potentiellen Dieben erhalten.
Ganz überraschend nun stellten am Tag nach Dorias Verhaftung bzw Gewahrsamsnahme, dem 19. Juni 2020 um ca 11:00 Uhr die Zeugen Staatsanwältin HOFMANN vom Landgericht 1 München, die Kriminalhauptkommissarin STADLER und der stellvertretende Vorstand des Institut Rechtsmedizin Herr Professor Dr O PESCHEL fest, daß im Oberkiefer der Doria nur noch der freie Stiftzahn – ohne Goldkrone – vorhanden sei, wo 16 Stunden zuvor das glänzende Gold verankert war. Es versteht sich von selbst, dass diese ehrlichen Zeugen durchweg über diese von ihnen wahrgenommene Tatsache sprachlos überrascht waren, und deshalb auch nicht weiter darüber gesprochen haben.
Nur dem überaus hoch-intelligenten, aufmerksamen und des Lesens gerade noch kundigen Rechtsanwalt Alexander Eckstein, Nymphenburgerstrasse 20, 80335 München, war es zu verdanken, daß es ihm auf Grund seiner schon nobelpreisverdächtigen Genialität, raschen Auffassungsgabe und sprichwörtlichen Durchsetzungskraft gelang, diese „goldenen“ Unterschiede im Gebiß von Doria aufzudecken.
Man hätte nun annehmen können, daß die Strafermittlungsorgane, insbesondere Staatsanwältin HOFMANN Landgericht 1 München, ein besonderes Interesse daran gehabt haben sollten, den Verbleib des Zahngoldes aufzuklären? Ihre „Kundin“ Doria, oder besser „Zwangskundin“ war schon vormals Gast bei der Gestapo 1944 in der Nähe von Ausschwitz. Von dort konnte sie als junges Mädchen noch fliehen, nicht durch den Schornstein des Krematoriums, wie die Protagonisten des Goldraus gehofft hatten, sondern während eines unbewachten Augenblicks. Die Sicherheitsorgane sind jedoch sehr hartnäckig und führsorgliche Betreuer, so daß wir auch über den weiteren „Zugriff“ auf dieses renitente, Gold tragende Element berichten müssen. Am 06.05.2016 hat eine Einsatzgruppe der Münchener Sicherheitspolizei den häuslichen Gewahrsam der damals pflegebedürftigen 88-jährigen Doria mit körperlicher Gewalt aufgebrochen, Doria aus ihrem Pflegebett gezerrt, und beiseite geschafft. Dabei erlitt Doria einen schweren Herzinfarkt, den das Klinikum-rechts-der-Isar in München unmittelbar nach diesem Übergriff feststellte. „Das machen wir immer so“, der Kommentar des Verantwortlichen der Münchner Sicherheitspolizei.
Die Staatsanwältin HOFMANN Landgericht 1 München ist natürlich nicht untätig geblieben in der Sache Goldraub aus Dorias Kieferknochen. Als erstes hat sie lange Zeit gar nichts gemacht, da kann man auch nichts falsch machen. Erst auf die Strafanzeige von VRONIPLAG über den mutmaßlichen Goldraub an einer wehrlosen Person im Gewahrsam des Institut Rechtsmedizin München begann die Staatsanwältin HOFMANN mit konzentrierter Ermittlungsarbeit (Aktenzeichen: 122Js 188294/22).
Als erstes hat sie eine weitere Razzia, mittlerweile die vierte Razzia, sinniger weise im häuslichen Gewahrsam von Doria durchgeführt. Auf alle Fälle galt es zu vermeiden, am mutmaßlichen Tatort, d.h. Institut für Rechtsmedizin München, irgend eine Untersuchung durchzuführen, die irritierende Tatsachen offenbaren könnten. Doria war Zeugin dieses Goldraubes, konnte leider hierzu nichts Sachdienliches mehr offenaren, da ihr die Staatsanwältin HOFMANN die Zunge abschneiden und den Kehlkopft herausschneiden ließ, Doria damit quasi mundtot gemacht wurde.
Nach der Razzia in Dorias Gewahrsam fehlte dann der Gipsabdruck von Dorias Gebiß, an Hand dessen das Goldgebiß angefertigt wurde. Die Staatsanwältin HOFMANN wußte angeblich von nichts, so die Antwort auf Nachfragen von Dorias Rechtsanwälten. Akteneinsicht gewährte die Staatsanwaltschaft den Nachlaßverwaltern von Doria`s Gold bis heute nicht (Mai 2023). Die Akte „Goldraub“ ist geheime Staatssache in der Bayerischen Staatsanwaltschaft. Doria`s Nachlaßverwalter erhob Klage vor dem Amtsgericht München auf Herausgabe des Raubgoldes (Aktenzeichen: ER VII Gs 8926/22), worauf der zuständige Amtsrichter erklärte, Doria solle sich mit dem Raub des Goldes und der Herzschrittmacherelektroden abfinden, da die Staatsanwältin HOFMANN das Raubgut nicht mehr auffinden könne.
Großes Interesse zeigte die Staatsanwältin HOFMANN allerdings für Dokumente, die Herrn Professor Dr med Matthias Helmut Graw, Vorstand des Institutes für Rechtsmedizin, des Diebstahl von geistigem Eigentum belasten könnten, und sich in Dorias Gewahrsam befanden. Sämtliche in körperlicher Form vorliegenden Dokumente, Bücher und auch digitale Medien hat Staatsanwältin HOFMANN beiseite geschafft, in der Hoffnung, so auch mögliche Beweismittel über einen möglichen, spektakulären Betrugsskandal in sichere Hände zu beringen. Aber wie es das Schicksal wollte, waren auch andere Personen schon mit dieser Betrugssache beschäftigt, so daß es nicht gelang, alle Beweise beiseite zu schaffen.